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staatliche Förderungen für BHKWs

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Sparen Sie bares Geld mit einem eigenen BHKW

Staatliche Zuschüsse für Flüssiggas-BHKWs

Die eigene Stromerzeugung über Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ist einer der einfachsten Wege, die Ressourcen und das Klima zu schonen. Aus diesem Grund gewährt der Staat seit Januar 2009 enorme Finanzhilfen für BHKW-Betreiber. Besonderes Plus: Strom, der im eigenen BHKW produziert wird - egal ob selbst genutzt oder ins Stromnetz eingespeist - wird Kilowatt für Kilowatt vom Staat vergütet. So amortisiert sich ein BHKW schon nach wenigen Jahren. 

Die Zuschüsse im Überblick:

KWK-Gesetz
Nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz zahlt der Staat für BHKW-Strom 10 Jahre lang 5,11 Cent pro kWh. Dies gilt auch dann, wenn der Strom nur der Eigennutzung dient.

Energiesteuergesetz
Der Energieträger Flüssiggas ist noch bis zum Jahr 2020 steuerbefreit. Die jährliche Steuerrückerstattung trägt somit zu den laufenden Einsparung bei.

Energieeinspeisevergütung
Vom lokalen Energieversorger bekommt der BHKW-Betreiber für den Strom, den er nicht selbst nutzt sondern ins öffentliche Netz einspeist eine sog. Energievergütung. Diese richtet sich nach dem Strompreis an der Börse. Zu dem erhält er eine Vergütung für die vermiedene Netznutzung (unterschiedlich je nach Region).

Investitionszuschuss
Ab dem 1.4.2012 gibt es für Mini KWK-Anlagen bis 20 kW einen Investitionszuschuss. Dieser einmalige Zuschuss ist nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt. So erhalten zum Beispiel sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 kWel 1.500 Euro, große Anlagen mit 19 kWel hingegen 3.450 Euro. Die Anlagen dürfen nicht in einem Gebiet mit einem Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme liegen und müssen mit einem Wartungsvertrag betreut werden. Anträge auf Förderung können ab dem 1. April 2012 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Weitere Infos finden Sie unter www.bafa.de

Heizen zum Nulltarif

Ein BHKW wirft täglich Erlöse ab. Diese ergeben sich durch:

  • die eingesparten Stromkosten (aufgrund der Nutzung des selbsterzeugten Stroms)
  • den staatlichen KWK-Bonus in Höhe von 5,11 Cent pro kWh Strom aus dem BHKW und
  • die Energiesteuerrückerstattung für das im BHKW verbrauchte Flüssiggas.

In der Summe entsprechen die Erlöse eines BHKWs nahezu den Kosten, die für den Betrieb des BHKWs mit Flüssiggas aufgewendet werden müssen. Kurz: Sie heizen mit einem BHKW nahezu zum Nulltarif.

 

Finanzierung

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